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Öffentliche Bekanntmachungen



Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Bebauungsplan „Schulzentrum Bachem - 5. Änderung“ (Wohnungsbau im Stadtteil Bachem); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 16.08.2021 die nachfolgende Änderungssatzung beschlossen, deren Beschlussfassung hiermit gemäß § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) bekannt gemacht wird: 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 17.08.2021

der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche der Stadtteile Walporzheim und Marienthal.

der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche der Stadtteile Heimersheim, Ehlingen, Heppingen, Lohrsdorf und Green.

der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für einen Teilbereich des Stadtteils Bad Neuenahr.

der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche der Stadtteile Ahrweiler und Bachem.

Am Montag, dem 16.08.2021, 18:00 Uhr




Nach § 1 der Hauptsatzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist die "Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler" das Amtliche Bekanntmachungsorgan der Stadt.

Herausgeber ist die

Linus Wittich Medien KG
mit Standort
Wilhelmstraße 17
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon 0 26 41/97 07 0
Telefax 0 26 41/97 07 27