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28.02.2022

Öffentliche Sitzung des Stadtrates - Videokonferenz

Am Montag, 7. März, findet um 18.30 Uhr

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am Montag, 7. März, findet um 18.30 Uhr in Form einer Videokonferenz eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

1.

Einwohnerfragestunde,

2.

Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH; Jahresabschluss 2020,

3.

AHR-THERMEN Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH; Beauftragung Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2021,

4.

Fördervorhaben Implementierung eines Energiemanagements und Schaffung einer Stelle im Energiemanagement,

5.

Standortsicherung der Firma ZF, Werk Ahrweiler, im Zuge eines interkommunalen Gewerbegebietes der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Gemeinde Grafschaft,

6.

Wiederaufbau der Aloisiusgrundschule Ahrweiler; Informationen zum Sachstand und Auftragsvergaben,

7.

Wiederaufbau der Erich-Kästner-Realschule Plus Bachem; Informationen zum Sachstand und Auftragsvergaben,

8.

Wiederaufbau des Mehrgenerationenhauses; Informationen zum Sachstand und Auftragsvergaben,

9.

Verwendung der bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler eingegangenen Spendenmittel

10.

Erlass der Grundsteuer auf Grund von Schäden durch die Flutkatastrophe;

Erweiterung auf gewerbliche und sonstige Objekte,

11.

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler,

12.

Nachwahlen städtische Gremien,

13.

Berichtspflicht des Bürgermeisters, des Ersten Beigeordneten sowie der ehrenamtlichen Beigeordneten gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz über die im Kalenderjahr 2021 ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter

14.

Berichtspflicht der Ehrenbeamten der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz über die im Kalenderjahr 2021 ausgeübten Ehrenämter

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Grundstücks-, Beteiligungs- und Personalangelegenheiten.

Für interessierte Zuhörer besteht die Möglichkeit die Sitzung entweder auf einem Bildschirm im Sitzungssaal II der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler oder als Livestream unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/politik/online-sitzungen/ zu verfolgen.

Hinweise:

Mit Blick auf die Vielzahl der Teilnehmer sind aufgrund der individuellen technischen Gegebenheiten Störungen bei der Ton- und Bildübertragung nicht auszuschließen.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit im Rathaus zur Verfügung gestellt werden. Die Zuhörerzahl im Sitzungssaal II ist daher auf 25 begrenzt, um die notwendigen Abstände zwischen den Besuchern zu gewährleisten.

Mit Inkrafttreten der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (30. CoBeLVO) am 28.01.2022 gilt hier gemäß § 4 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 4 die 3G-Regelung. Es gilt die Testpflicht, diese entfällt jedoch für geimpfte und genesene Personen.

Alle Zuhörer im Rathaus müssen am Eingang ihre Hände mit zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln desinfizieren. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Während des gesamten Aufenthalts im Rathaus gilt die Maskenpflicht.