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07.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

Für die nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten ist das Nutzungsrecht abgelaufen: 

Friedhof Bad Neuenahr

 

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

01

034

Simon

Simon, Walter

05

808-808a

Schüller

Westerfeld, Wilfried

17a

2062

Bode

Bode, Ulrich

28

029

Heck

Heck, Hardy

F1

020

Ruddies/ Gehrke

Schmidt, Anke

G

029-030

Zerbst

Zerbst, Edith Käthe Sonia Beatrix

i

129

Schmitt

Schmitt, Kurt

K

021

Quiess

Quiess, Helga

K

031-032

Wimmer

Wimmer, Horst Hermann

K

034

Flöter

Flöter, Joachim

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bergfriedhof Ahrweiler

 

 

 

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

E

136

Bäumler

Dr. Bäumler, Karl Jürgen

G

118-119

Hörsch

Hörsch, Paula

G

179

Kurth

Kurth, Albert

G

195

Behr/ Heßler

Behr, Erna

G

203

Rösel

Rösel, Claudia

G

205

Mayer

Mayer, Ewald

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Friedhof Am Ahrtor

 

 

 

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

B

401

Lenz

Lenz, Hildegard Anna

C

965

Litterscheid

Stump, Apollonia

 

 

 

 

Anträge der Nutzungsberechtigten auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Zimmer N 1.04, gestellt werden. Dort sind auch entsprechende Antragsvordrucke erhältlich. Darüber hinaus können diese auch im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de abgerufen werden.

Soweit ein Wiedererwerb nicht beabsichtigt ist, sind gemäß § 30 Abs. 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 27.06.2017 die gesamten Grabaufbauten sowie die Bepflanzung innerhalb der nächsten drei Monate zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abzuräumen bzw. abräumen zu lassen. 

Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.06.2024

 

Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler

In Vertretung

Peter Diewald
Erster Beigeordneter