15.08.2022
Öffentliche Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Campingplatz Am Ahrtor“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücksflächen des durch die Flut zerstörten Campingplatzes am Ahrtor im Stadtteil Ahrweiler. Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Ahr, im Süden durch die Brückenstraße, im Osten durch die Ramersbacher Straße und im Westen durch angrenzende Freiflächen.
Das Plangebiet umfasst ca. 0,7 ha und ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.
Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 10
Planungsanlass und -ziele
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen hochwasserangepassten Wiederaufbau des Campingplatzes geschaffen werden.
Vorgesehen ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Campingplatz. Dabei wird auch zum Schutz des Ahruferbereichs eine Abstandsfläche des Campingplatzes Teil der Bebauungsplanfestsetzungen sein.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 11.08.2022
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister