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21.01.2022

Öffentliche Sitzung des Stadtrates

am Montag, 31.01.2022, 18:30 Uhr

Am Montag, dem 31.01.2022, 18:30 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:

1.

Maßnahmenplan der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gemäß Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau RLP 2021

2.

Hochwasserschutz;

Beschluss des Hochwasserschutzkonzeptes für das Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler

3.

Bebauungsplan "Wiesenweg - 7. Änderung" (Kindertagesstätte, Heimersheim);

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

4.

Satzung zur Begrünung baulicher Anlagen;

Satzungsbeschluss

5.

Förderantrag Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

6.

Situation der städtischen Sportanlagen nach der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021;

a)  Information zum Schadensbild, dem Gespräch mit den Sportvereinen am 08.12.2021 und zur Beauftragung der Planungen für die Sanierung des Mittelplatzes im Apollinarisstadion

b)  Bau einer temporären Sporthalle in Bachem

c)  Kreisweite Moderation des Wiederaufbaus der Sportstätten

7.

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKUJA) der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler;

a)  Information zum Schadensbild und dem aktuellen Sachstand

b)  Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Verein "Aktion Kleiner Prinz e.V" aus Warendorf

8.

Weiteres Vorgehen Grundsteuer B

9.

Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH;

Beauftragung Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2021

10.

Nachwahlen städtische Gremien

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Grundstücks- und Beteiligungsangelegenheiten.

Die Sitzung wird in Form einer Videokonferenz stattfinden.

Für interessierte Zuhörer besteht die Möglichkeit die Sitzung entweder auf einem Bildschirm im Sitzungssaal II der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler oder als Livestream unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/politik/online-sitzungen/ zu verfolgen.

Hinweise:

· Mit Blick auf die Vielzahl der Teilnehmer sind aufgrund der individuellen technischen Gegebenheiten Störungen bei der Ton- und Bildübertragung nicht auszuschließen.

· Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit im Rathaus zur Verfügung gestellt werden. Die Zuhörerzahl im Sitzungssaal II ist daher auf 25 begrenzt, um die notwendigen Abstände zwischen den Besuchern zu gewährleisten.

Mit Inkrafttreten der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (29. CoBeLVO) am 04.12.2021 gilt hier gemäß § 4 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 4 die 3G-Regelung. Es gilt die Testpflicht, diese entfällt jedoch für geimpfte und genesene Personen.

· Alle Zuhörer im Rathaus müssen am Eingang ihre Hände mit zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln desinfizieren. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Während des gesamten Aufenthalts im Rathaus gilt die Maskenpflicht.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 24.01.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister