06.11.2020
Offenlage Bebauungsplan "In der Held"
Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Held – 4. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.