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29.06.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze; Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser

Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus Brunnen
„Classic 3" und „Classic 4" zum Zweck der Verwendung als Mineralwasser

Classic 3, Gemarkung Heimersheim, Flur 3, Flurstück 495/15 und
Classic 4, Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 2, Flurstück 40/93

Antragsteller: Apollinaris Brands GmbH

Bescheid vom 25.04.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die im Betreff genannte Maßnahme in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz - LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben. Diese wurden nach ergänzenden Erläuterungen zurückgenommen. Weiterhin wurde den Bedenken des Einwendungsführers durch die Aufnahme von Nebenbestimmungen (u. a. Nr. 7.e - 7.g) hinsichtlich der Überwachung der Entnahmen Rechnung getragen.

Mit Bescheid vom 25.04.2023 wurde die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen „Classic 3" und „Classic 4" zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.

Gemäß § 108 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. S 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt bzw. bei verbandsfreien Gemeinden bei der Stadtverwaltung, 2 Wochen zur Einsichtnahme auszulegen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom

07.07.2023 bis 21.07.2023

bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler:

Dienstzimmer Nr.: Bürgerbüro

Dienstzeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag: 07.30 – 12.00 Uhr

Dienstag: 07.30 – 16.00 Uhr

Donnerstag: 07.30 – 18.00 Uhr

Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de veröffentlicht.

 

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 28.06.2023                          _________________________________

Peter Diewald
Erster Beigeordneter