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06.07.2023

Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Montag, dem 17.07.2023, 18:00 Uhr

Am Montag, dem 17.07.2023, 18:00 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:

1.

Zustimmung zur Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres 2022 hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO

2.

Wiederaufbau der Landgrafenbrücke;

Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung

3.

Wiederaufbau der Bachemer Brücke;

Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung

4.

Wiederherstellung der Poststraße, der Ahrstraße und eines Teilabschnitts der Kreuzstraße;

Beratung und Beschluss der Entwurfsplanung mit Mobiliar und Oberflächen.

5.

Neubau der Kurparkliegenschaften;

Finanzierung

6.

Errichtung eines Parkhauses (offene Großgarage) City Ost;

Auftragsvergabe

7.

Projektbezogene technische Unterstützung beim Eigenbetrieb Abwasserwerk;

Vergabe von Ingenieurleistungen

8.

Hydraulische Aufweitung des Niederschlagwasserkanals im Damm der B266, Höhe Ernst-Thrasolt-Straße;

Vergabe von Ingenieurleistungen

9.

Bau eines Entlastungskanals für das Niederschlagwasser entlang der L 83;

Neustart der Baumaßnahme im ersten Bauabschnitt - Rosengarten / L 83 Ringener Straße

10.

Max-Planck-Straße "flutbedingte Wiederherstellung der Infrastruktur", Maßnahmennummer: 3302, 3303, 4089, 4292, 6184, 6185;

Ermächtigung zur Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ausschreibung der Planungsleistungen

11.

"Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße)

a)  Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b)  Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

12.

"Teilbebauungsplan 2 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a)  Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b)  Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

13.

"Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a)  Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b)  Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

14.

"Teilbebauungsplan 4 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße)

a)  Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b)  Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Grundstücks- und Beteiligungsangelegenheiten.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.07.2023
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung
Peter Diewald, Erster Beigeordneter