01.08.2016
Beschluss über das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die „Kernstadt Bad Neuenahr“ und Beschluss über die Fördergebietsabgrenzung „Kernstadt Bad Neuenahr“ zum Städtebauförderprogramm „Aktive Stadtzentren“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.07.2016 das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und daraus abgeleitet die Abgrenzung des Fördergebiets „Kernstadt Bad Neuenahr“ gem. § 171 b BauGB beschlossen.
Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich des Fördergebiets „Kernstadt Bad Neuenahr“ ergibt sich im Detail aus der nachfolgend zeichnerisch dargestellten Abgrenzung.
Anlass und Ziele
Im Fördergebiet „Kernstadt Bad Neuenahr“ sollen Städtebaufördermittel des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadtzentren“ eingesetzt werden. Wesentliches Ziel des Förderprogramms „Aktive Stadtzentren“ ist die gestalterische und bauliche Aufwertung von zentralen Innenstadtlagen, die vor funktionalen und strukturellen Herausforderungen stehen.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 01.08.2016
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung
Detlev Koch, Erster Beigeordneter