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26.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen“ im Stadtteil Heppingen

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Heimersheim, Flur 2 und 3 tlw.

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB, den Bebauungsplanvorentwurf sowie die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand des Stadtteils Heppingen unmittelbar an der Landskroner Straße. Es handelt sich um eine bislang unbebaute Freifläche, die westlich vom angrenzenden Wirtschaftsweg und südlich von der Landskroner Straße begrenzt wird. Die entsprechenden Teilabschnitte der Verkehrsflächen sind ebenfalls Bestandteil des Geltungsbereichs. Im Norden, Westen und Süden grenzen landwirtschaftliche Flächen an, im Osten die vorhandene Wohnbebauung in Ortsrandlage.

Das Plangebiet umfasst ca. 0,3 ha und ist aus der oben abgedruckten Karte ersichtlich.

Planungsanlass und -ziele

Eine umfänglich notwendige Sanierung des durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 erheblich beschädigten Bestandsfeuerwehrhauses im Stadtteil Heppingen lässt sich wirtschaftlich nicht darstellen und ist im Hinblick auf die Anforderungen an eine zeitgemäße Feuerwehrwache am beste-

henden Standort auch nicht zweckmäßig. Stattdessen besteht die Möglichkeit ein Neubauvorhaben auf einem städtischen Grundstück am Ortseingang von Heppingen mit direkter Anbindung an die Landskroner Straße in auskömmlicher, zeitgemäßer und somit auch nachhaltiger Ausprägung für die Löschgruppe Heppingen sowie die Löschgruppe Gimmigen zu etablieren.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Ziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und die Festsetzung der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen (vorhandener Wirtschaftsweg sowie die Landskroner Straße) zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung.

Die vorgenannten Planungsinhalte sind mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans vereinbar.

Der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Anlage (Artenschutzprüfung), liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 04. Juli 2024, bis einschließlich Freitag, den 09. August 2024.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de digital einsehbar.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Abteilung Stadtplanung

Hauptstraße 116

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss)

Öffnungszeiten des Rathauses ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-138

E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu der Planung bei der Stadtverwaltung. Die Äußerungen können schriftlich unter o.g. Adresse oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 19.06.2024

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister