29.06.2023
Öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Am Dienstag, dem 11.07.2023, 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt mit folgender Tagesordnung:
1. | Wiederaufbau der Landgrafenbrücke; Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung |
2. | Wiederaufbau der Bachemer Brücke; Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung |
3. | Wiederherstellung der Poststraße, der Ahrstraße und eines Teilabschnitts der Kreuzstraße; Beratung und Beschluss der Entwurfsplanung mit Mobiliar und Oberflächen. |
4. | "Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
5. | "Teilbebauungsplan 2 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
6. | "Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
7. | "Teilbebauungsplan 4 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.06.2023
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung
Peter Diewald, Erster Beigeordneter