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29.06.2023

Öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses

Am Dienstag, dem 11.07.2023, 16:30 Uhr

Am Dienstag, dem 11.07.2023, 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt mit folgender Tagesordnung:

1.

Wiederaufbau der Landgrafenbrücke;

Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung

2.

Wiederaufbau der Bachemer Brücke; Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung

3.

Wiederherstellung der Poststraße, der Ahrstraße und eines Teilabschnitts der Kreuzstraße; Beratung und Beschluss der Entwurfsplanung mit Mobiliar und Oberflächen.

4.

"Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße)

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

5.

"Teilbebauungsplan 2 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

6.

"Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

7.

"Teilbebauungsplan 4 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße)

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.06.2023

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

In Vertretung

Peter Diewald, Erster Beigeordneter