Heiraten
Der Tag der Hochzeit zählt sicher zu den wichtigsten und schönsten Tagen im Leben zweier Menschen. Der Bund fürs Leben ist ein ganz besonderes Ereignis, das gut geplant sein will.
Um Ihnen bei der Organisation der standesamtlichen Trauung zu helfen, geben wir Ihnen hier erste wichtige Informationen.
Sie wollen heiraten?
Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Verlobten wohnen. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze der Verlobten, haben Sie die Wahl bei welchem Wohnsitzstandesamt der Verlobten Sie die Anmeldung vornehmen.
Wohnt keiner von Ihnen in Bad Neuenahr-Ahrweiler, ist das hiesige Standesamt für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig.
Die Eheschließung ist aber dennoch im Stadtgebiet möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an. Beachten Sie bitte die Hinweise unter der Überschrift "Trauung von Paaren, die nicht in Bad Neuenahr-Ahrweiler wohnen".
Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Termin zur Vorsprache
Die Verlobten nehmen die Anmeldung in der Regel gemeinsam persönlich vor. Ist eine der beteiligten Personen verhindert, so kann sie zusätzlich zu den benötigten Unterlagen in einer schriftlichen Erklärung ihr Einverständnis zur Anmeldung abgeben. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung".
Anmeldung zur Eheschließung
Wenn Sie volljährig und ledig sind sowie die deutsche Staats-angehörigkeit besitzen müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
Personalausweis
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Beglaubigte Urkunde aus dem Geburtenregister
Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen.
Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.
Besonderheiten
Sie waren bereits verheiratet und sind geschieden?
Dann benötigen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk sowie das Scheidungsurteil. Die Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, das Ihre Hochzeit beurkundet hat.
Sie waren bereits verheiratet und sind verwitwet?
Dann benötigen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk sowie eine Sterbeurkunde des ehemaligen Partners.
Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Verhälnissen. Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich. Bitte wenden Sie sich daher für weitere Informationen an Ihr zuständiges Standesamt am Wohnort.
Trauung von Paaren, die nicht Bad Neuenahr-Ahrweiler wohnen
Zuerst setzten Sie sich mit uns in Verbindung, um den Ablauf für einer Terminvormerkung abzusprechen. Danach melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Standesamt vor Ort an. Hierfür wird ebenfalls ein Termin notwendig sein.
Nachdem Sie Ihre Eheschließungen beim Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet haben, schickt uns Ihr Wohnsitzstandesamt das Ergebnis dieser Prüfung sowie Ihre Unterlagen zu. Die Dauer der Übersendung und Sichtung der Unterlagen durch uns beträgt in der Regel eine Woche.
Danach ist es sinnvoll, dass sich mindestens einer der Verlobten mit uns als Heiratsstandesamt (frühestens eine Woche nach Anmeldung der Eheschließung) in Verbindung setzt. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail.
Bei diesem Termin sprechen wir gemeinsam den Ablauf der Trauung (z. B. Anzahl der teilnehmenden Personen, Trauzeugen, Ringetausch, Musik usw.) mit Ihnen ab und beraten gerne darüber hinaus. Auch erheben wir von Ihnen dann die notwendigen Gebühren für die Durchführung der Eheschließung.
Das Trauzimmer
Die Eheschließungen finden standardmäßig in unserem modern eingerichteten Trauzimmer der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Dieses befindet sich im Neubau des Rathauses im Stadtteil Bad Neuenahr.
Das Trauzimmer ist für Schwerbehinderte geeignet und auch für Rollstuhlfahrer erreichbar. Hier ist Platz für Hochzeitsgesellschaften von bis zu 20 Personen.
Heiraten im Weißen Turm in Ahrweiler
Auf Wunsch und gegen einen Aufpreis können Sie auch im Weißen Turm in Ahrweiler heiraten. Der inmitten der wunderschönen Altstadt von Ahrweiler gelegene Turm ist gleichzeitig das älteste Gebäude der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Der Weiße Turm ist für Rollstuhlfahrer über einen Außenaufzug erreichbar. In das Trauzimmer selber gelangt man dann über einen Innenaufzug. Hier ist Platz für Hochzeitsgesellschaften von bis zu 40 Personen.
Online-Leistungen
Kennen Sie schon unsere Online-Verwaltungsleistungen? Hier finden Sie auf einen Blick alle Informationen und Formulare rund um das Thema heiraten.