Förderprogramme
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nimmt an verschiedenen Förderprogrammen teil:
Förderrichtlinie Miscanthus
Der Stadtrat Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner jüngsten Sitzung (21. Mai 2024) die Richtlinie zur Förderung des Miscanthusanbaus für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlossen. Mit einem Fördervolumen von 25.000 Euro/Jahr können jährlich etwa 6,5 Hektar Miscanthus im Sinne der Hochwasser- und Starkregenvorsorge angebaut werden.
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Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren - Aktive Stadt “
Das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt“ ist ein von Bund und Ländern entwickeltes Programm zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nimmt mit dem Innenstadtbereich Bad Neuenahr sowie dem Altstadtkern Ahrweiler an dem Förderprogramm teil.
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Zur Förderung der Dorferneuerung gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuwendungen, die einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes oder dörflichen Stadtteiles als eigenständigem Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum dienen. Zuwendungen aus dem Dorferneuerungs- programm können sowohl für Vorhaben kommunaler Träger (Stadteile, Ortsgemeinden) wie auch privater Träger (natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts) gewährt werden.
In der kommunalen Dorferneuerung zielt die Förderung auf eine Verbesserung der Infrastrukturausstattung, der Wohn- und Lebensqualität sowie des Umweltzustandes ab.
Das Förderprogramm Private Dorferneuerung dient in erster Linie der Wiederherstellung und Erhaltung ortstypischer Gebäude, um eine ansprechende Gestaltung alter Ortskerne zu erwirken. Die Gebäude sollen ihr ursprüngliches Erscheinungsbild erhalten und die regionaltypische Bauweise wiederspiegeln.
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Förderrichtlinie Lastenräder
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler fördert eine klimafreundliche Mobilität durch einen Ausbau des ÖPNV im Stadtgebiet, einer Verbesserung des Radwegenetzes und auch der stadteigenen Förderrichtlinie für Lastenfahrräder.
Die Förderrichtlinie für Lastenfahrräder soll hier Impulse für neue Mobilitätsformen im städtischen Bereich setzen. Sie richtet sich an den Handel, Gewerbetreibende, Hotels, Seniorenheime, Vereine und Familien. Lastenfahrräder können einen beträchtlichen Beitrag zu einem emissionsfreien Waren- und Personentransport und somit zur Verbesserung der Luftqualität in der Stadt leisten. Sie sind meist klimaneutral unterwegs und flexibler als ein Pkw in der Stadt. Fahrradfahrer kommen direkt ans Ziel, ohne Parkplatzsuche und Fußweg.
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