Dorferneuerung
Zur Förderung der Dorferneuerung gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuwendungen, die einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes oder dörflichen Stadtteiles als eigenständigem Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum dienen. Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl für Vorhaben kommunaler Träger (Stadteile, Ortsgemeinden) wie auch privater Träger (natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts) gewährt werden.
In der kommunalen Dorferneuerung zielt die Förderung auf eine Verbesserung der Infrastrukturausstattung, der Wohn- und Lebensqualität sowie des Umweltzustandes ab.
Das Förderprogramm Private Dorferneuerung dient in erster Linie der Wiederherstellung und Erhaltung ortstypischer Gebäude, um eine ansprechende Gestaltung alter Ortskerne zu erwirken. Die Gebäude sollen ihr ursprüngliches Erscheinungsbild erhalten und die regionaltypische Bauweise wiederspiegeln.
Für welche Stadtteile besteht die Möglichkeit der Förderung aus der Privaten Dorferneuerung?
Die Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz setzt ein vom Ministerium des Innern und für Sport anerkanntes Dorferneuerungskonzept für den Stadtteil voraus. Dies gilt in Bad Neuenahr-Ahrweiler für die Stadtteile:
Die ortsbildprägende private Bausubstanz ist in den verlinkten Plänen mittels Punkten markiert oder kann im Einzelfall auch telefonisch erfragt werden.
Wer kommt für die Förderung aus der Privaten Dorferneuerung in Frage?
- Bürgerinnen und Bürger
- Personenvereinigungen und Zusammenschlüsse (Personengemeinschaften des privaten Rechts)
- Organisationen, Gemeinden und Verbandsgemeinden als Beteiligte bei privaten Vorhaben, soweit sie Eigentümer oder Träger der Baulast sind, für die eine Zuwendung beantragt wird. Es genügt der Nachweis eines langfristigen Nutzungsrechtes.
Wie hoch ist die Förderung und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Für die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude mit Außenbereichen ist eine Förderung von bis zu 30.000 Euro, max. 35 % der Baukosten, möglich. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 7.669 Euro betragen
- Voraussetzung: Die Maßnahme ist vor Beginn mit der Kreisverwaltung Ahrweiler abzustimmen und zu beantragen
- Mehrfachförderungen derselben Kostenposition mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes sind nicht zulässig, außer bei Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen Ortstermin mit der Dorferneuerungsbeauftragten, Frau Dipl.-Ing. Architektin Petrat, Tel. 02641/975-291, E-Mail: angelika.petrat(at)kreis-ahrweiler.de
Als zusätzlicher Ansprechpartner dient
Herr Christoph Münch, Tel. 02641/975-310, E-Mail: christoph.muench(at)kreis-ahrweiler.de
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Was wird im Einzelnen gefördert?
Im Einzelnen werden Zuwendungen für folgende Vorhaben gewährt:
- Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen
- Schaffung von neuem Wohnraum in den Ortskernen durch
- Umnutzung leerstehender Bausubstanz
- Schließung von Baulücken
- Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz für eine geordnete dörfliche Entwicklung
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter einschließlich Nebengebäuden sowie Hof- und Grünflächen
- bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen (wenn keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden)
- Aus-, Um- oder Neubau von land- und forstwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen
- Förderfähige Einzelgewerke siehe Antragsformular
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind
- Vorhaben, die bereits begonnen wurden
- Maßnahmen zur Bauunterhaltung
- Maßnahmen in Neubaugebieten
- Schönheitsreparaturen, wenn sie nicht zu einer Aufwertung oder Attraktivierung der Ortskerne bzw. einer Ortsbildverbesserung im touristischen Sinne beitragen
- Bestimmte Einzelgewerke siehe Antragsformular
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge sind über die Stadtverwaltung der Kreisverwaltung Ahrweiler vorzulegen.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Alle geforderten Unterlagen sind als Anlagen beizufügen.
Wer bewilligt die Fördermittel?
Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltung Ahrweiler; ebenso die spätere Abrechnung.
Rechtsgrundlagen und Informationen
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Abteilung Stadtplanung
Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Herr Gregor Kuntze
Telefon: (0 26 41) 87-138
E-Mail: gregor.kuntze(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de