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Lebendige Zentren - Aktive Stadt

Das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren - Aktive Stadt“ ist ein von Bund und Ländern entwickeltes Programm zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nimmt mit dem Innenstadtbereich Bad Neuenahr sowie dem Altstadtkern Ahrweiler an dem Förderprogramm teil. Die Abgrenzung der Fördergebiete können Sie den Unterlagen zur weiteren Information entnehmen.

Neben der Förderung von diversen öffentlichen Maßnahmen, besteht hierbei auch die Möglichkeit, private Maßnahmen in der Innenstadt Bad Neuenahr sowie im Altstadtkern Ahrweiler mit Städtebaufördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zu unterstützen.

Ziele des Förderprogramms für den Innenstadtbereich Bad Neuenahr

Gebietsabgrenzung_Innenstadt_Bad_Neuenahr

Im Innenstadtbereich von Bad Neuenahr stellen Erhalt und Sicherung der stadtbildprägenden Bausubstanz die Grundlage dar. Weiterhin werden Modernisierungs- maßnahmen in Bezug auf die Umgestaltung von Einzelhandels- lokalen gefördert. Eine Umgestaltung schafft neue Bedarfe und Ansprüche sowohl räumliche als auch sortimentsspezifisch und wirkt sich positiv auf die Außendarstellung und Kundenorientierung aus. Schlecht zugeschnittene, mindergenutzte aber auch schwer erreichbare Ladenlokale entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Verkaufsflächen. Die Schaffung von Barrierefreiheit und geeignete Zugangsmöglichkeiten im gesamten Geschäftsbereich sind somit weitere Ziele, um den Kernbereich als primären Einzelhandelsstandort attraktiv, funktionsfähig und langfristig wettbewerbsfähig zu halten.

Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.

Ziele des Förderprogramms für den Altstadtkern Ahrweiler

Gebietsabgrenzung_Ahrweiler

Mit dem Förderprogramm soll der historische Stadtkern mit seiner erhaltenswerten Bausubstanz gesichert sowie in seiner Funktion zeitgemäß weiterentwickelt werden.

Nach den rechtlichen Vorgaben von Bund und Land dient die Förderung vorrangig der Umsetzung von Maßnahmen für Zwecke der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Denkmalpflege, der Stadtbildpflege sowie der energetischen Verbesserung. In diesem Rahmen werden auch Maßnahmen unterstützt, die geeignet sind den demografischen und wirtschaftlichen Wandel als Wohn-, Arbeits- und Geschäftsstandort sowie dessen Funktion als herausragender Fremdenverkehrsstandort zu erhalten und zu stärken.

Unter Berücksichtigung dessen können umfangreiche Maßnahmen, die der Sicherung und Aufwertung des privaten Gebäudebestandes im Altstadtkern Ahrweiler dienen, gefördert werden.

Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026

Was kann gefördert werden?

Sofern die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können in den Fördergebieten umfassende bauliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden.

Zu den förderungsfähigen Einzelmaßnahmen gehören beispielsweise;

  • Sicherung des Gebäudes (z. B. Erneuerung Dach, Beseitigung von Schäden am Mauerwerk)
  • Verbesserung des Wohnumfeldes (z. B. Fassaden- und Dachbegrünung, Schaffung zusätzlicher Grün- und Freiflächen)
  • Fassadensanierung (z. B. Erneuerung Wandputzen, Wiederherstellung ursprünglicher Fassadengliederungen)
  • Verbesserung der Wärmedämmung (z. B. Wärmedämmung Außenhaut/Dach, Einbau Wärmeschutzglasfenster)
  • Heizung (z. B. Neueinbau, Verbesserung des Heizungssystems zur Energieeinsparung)
  • Installation/Sanitäre Anlagen (z. B. Modernisierung der Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen, Schaffung/Verbesserung sanitäre Einrichtungen)
  • Verbesserung des Grundrisses (z. B. Anpassung der Gebäudegrundrisse an zeitgemäße Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Ausbau Dachgeschoss, Zusammenlegung von Verkaufsräumen)
  • Herstellung Barrierefreiheit (z. B. alters- und behindertengerechte Umbauten durch Einbau barrierefreier Sanitäreinrichtungen, Schaffung breiterer Türöffnungen, Schaffung niveaugleicher Gebäudezugänge)

Für eine Förderung sollten die oben, nicht abschließend aufgezählten, Einzelmaßnahmen zu einer möglichst umfassenden Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahme zusammenfasst werden. Eine Förderung von reinen Unterhaltungsarbeiten ist nicht möglich.

Beachtet werden muss, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen vor Abschluss der Fördervereinbarung mit der Stadt noch nicht begonnen werden darf!

In besonderen Ausnahmefällen (z. B. Feuchtigkeitseintritt im Dachstuhl) kann auch einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt werden.

Nicht gefördert werden Flutschäden, soweit für die Behebung Mittel der ISB oder Versicherungsleistungen eingesetzt werden können.

Anmerkung:
Wir bitten zu beachten, dass ggf. für die Durchführung der Maßnahmen ein Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf Genehmigung gemäß Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung bzw. Genehmigungen aufgrund anderen gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form der Auszahlung eines Kostenerstattungsbetrages. Bei der Ermittlung dieses Betrages werden 90% der förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt. Der Kostenerstattungsbetrag beträgt max. 30% der berücksichtigungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 30.000 €.

Die vereinbarten Maßnahmen müssen innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss beendet sein. Eine Abnahme vor Ort erfolgt durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind die Eigentümer bzw. Eigentümergesellschaften und Erbbauberechtigte von Gebäuden, die in den festgelegten Fördergebieten liegen und eine möglichst umfangreiche Maßnahme nach oben genannten Zielen planen.

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag ist schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen. Ein Antragsformular gibt es nicht. Die Entscheidung über eine mögliche Förderung obliegt in Einzelfällen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Wir bitten in jedem Fall um frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Stadtplanung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, da die Prüfung der vorgelegten Unterlagen auf Vollständig- und Förderungsfähigkeit eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • Eigentümernachweis (aktueller Auszug aus dem Grundbuch),

  • Auszug aus der Flurkarte des Liegenschaftskatasters,

  • Beschreibung der einzelnen geplanten Maßnahmen mit Angabe des Ausführungszeitraums, wobei bei gestalterischen Veränderungen entsprechende zeichnerische Darstellungen beizufügen sind. Aus dieser Beschreibung muss der Bedarf und die Angemessenheit der Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme erkennbar sein,

  • Gesamtkostenzusammenstellung mit Finanzierungsnachweis der Bank,

  • Detaillierte und vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachfirmen (mind. 1 je Gewerk) und

  • Objektfotos vor Durchführung der Maßnahme.

  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden auch eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde.

  • Bestätigung, dass man keine anderweitigen Fördermittel für die vereinbarten Gewerke in Anspruch nimmt oder alt. Auflistung der geplanten anderen Förderung

Unterlagen zur weiteren Information: