Bundestagswahl 2025

Landeswahlleiter Marcel Hürter: Briefwahlunterlagen dringend absenden:

Landeswahlleiter Marcel Hürter bittet die Wahlberechtigten, die per Brief wählen möchten und die bereits Unterlagen von der Kommune bekommen haben, diese möglichst umgehend entweder in den Briefkasten zu werfen oder bei der Kommune abzugeben.

Ist der Wahlschein schon Anfang Februar beantragt worden, aber bis heute noch nicht zugegangen, sollte schnellstmöglich bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler ein neuer Wahlschein beantragt werden. Dies am besten vor Ort zu den regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros sowie Freitag, 21.02.2025 verlängert bis 15:00 Uhr möglich, um auch dort direkt von der Möglichkeit der Wahl in aufgestellten Wahlkabinen Gebrauch zu machen. Die Zeit des Transportes der Unterlagen können dadurch eingespart werden und die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an.

Die Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler eingehen und können bis dahin auch direkt in einem der beiden Briefkästen des Rathauses eingeworfen werden.

Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen hat, kann nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.


Ergebnisse der Bundestagswahl (ab Sonntag, 23.02.2025):

Ergebnisse Bundestagswahl . Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz


Briefwahl beantragen:


Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung:

  • Schriftlich über die Rückseite der Benachrichtigung
  • Mithilfe des personalisierten QR-Codes auf der Benachrichtigung

Beachten Sie die kurze Zeit für die Briefwahl!

Falls möglich, werfen Sie die ausgefüllten und nach Merkblatt gepackten Wahlbriefe direkt bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten und verzichten Sie auf die Rücksendung per Post. So können Sie sichergehen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettel sowie Umschlägen) können beantragt werden:

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Ein formloser Antrag ist ebenso möglich.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.

Öffentliche Bekanntmachungen zu den Bundestagswahlen 2025

Vergangene Wahlen und Abstimmungen