Wahlen und Abstimmungen
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025:
Briefwahl beantragen - jetzt schon möglich:
- Online über diese Seite
- Per Mail an: briefwahl@bad-neuenahr-ahrweiler.de
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung:
- Schriftlich über die Rückseite der Benachrichtigung
- Mithilfe des personalisierten QR-Codes auf der Benachrichtigung
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt nicht vor dem 07. Februar, da vorher noch keine Stimmzettel vorliegen.
Beachten Sie daher bitte die kurze Zeit für die Briefwahl.
Falls möglich, werfen Sie die ausgefüllten und nach Merkblatt gepackten Wahlbriefe direkt bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten und verzichten Sie auf die Rücksendung per Post. So können Sie sichergehen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettel sowie Umschlägen) können ab sofort beantragt werden:
- per E-Mail: briefwahl@bad-neuenahr-ahrweiler.de
- per Internet: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=192 (ab 14. Januar 2025 mit diesem Link möglich)
- per Post: Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- mündlich: persönlich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Ein formloser Antrag ist ebenso möglich.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.