Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.03.2025 bis einschließlich zum 14.04.2025.
Digitale Einsichtnahme:
Die Unterlagen zum Bebauungsplanvorentwurf stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung (siehe unten). Auf dieser Seite gelangt man auch über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de.
Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss Altbau).
Öffnungszeiten des Rathauses ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:
Tel. Nr. 02641/87-284
E-Mail: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de
Downloads:
Bürgerinformationssystem: