Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ahrtalbrücke – 1. Änderung und Erweiterung“ im Stadtteil Heimersheim

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.03.2025 bis einschließlich zum 14.04.2025.


Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen zum Bebauungsplanvorentwurf stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung (siehe unten). Auf dieser Seite gelangt man auch über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de.


Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss Altbau).

 

Öffnungszeiten des Rathauses ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:

Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-284

E-Mail: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de


Downloads:

Bürgerinformationssystem:

Beschluss des Stadtrats vom 16.12.2024, TOP 4