Öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses

Am Dienstag, dem 29.04.2025, 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt mit folgender Tagesordnung:

1.

Flutbedingte Wiederherstellung des "Platz an der Linde";

Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung der Platzgestaltung mit Mobiliar und Oberflächen

2.

Hochwasser und Starkregenvorsorge Außengebiet Heimersheim;

Stand Planfeststellungsverfahren;

Ausschreibung und Vergabe von Tiefbauarbeiten Maßnahmen Hh 6+7 sowie Hh 8+9

3.

Bebauungsplan "Teilabschnitt Hauptstraße" (städtebauliche Neuordnung des sog. ehem. Vornbergergeländes im Stadtteil Bad Neuenahr);

  1. Beschluss des Bebauungsplanentwurfs
  2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

4.

Bebauungsplan "Teilabschnitt Hauptstraße" (städtebauliche Neuordnung des sog. ehem. Vornbergergeländes im Stadtteil Bad Neuenahr);

Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

5.

Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Ahrweiler"

  1. Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
  2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

6.

14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gemeinbedarfsfläche für den Bereich Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen)

  1. Aufstellung des Änderungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  3. Beschluss des Entwurfs des Änderungsplans
  4. Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

7.

Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen"

  1. Beschluss des Bebauungsplanentwurfs
  2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

8.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Baugebietserweiterung Lohrsdorf)

  1. Aufstellung des Änderungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  3. Beschluss des Entwurfes des Änderungsplans
  4. Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

9.

Bebauungsplan "Nördlich Großer Weg" (Baugebietserweiterung Lohrsdorf);

  1. Überführung vom beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in das Regelverfahren
  2. Beschluss des Bebauungsplanentwurfs
  3. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

10.

Richtlinie der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie von Fahrradabstellplätzen (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzrichtlinie);

Beschluss der Neufassung

11.

Verschiedenes

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.04.2025

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler