Bebauungsplan „Am Keppergäßchen“ (Sondergebiet Garten- und Landschaftsbau im Stadtteil Ahrweiler)

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Am Keppergäßchen“ beschlossen. Ferner wurde vom Stadtrat beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ahrweiler und grenzt unmittelbar an das ehem. Kloster Calvarienberg an. Es umfasst Flächen eines vorhandenen Gartenbaubetriebs sowie angrenzende Wiesen- und Weinbergflächen.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 10.

Planungsanlass und -ziele

Es ist vorgesehen, begleitend zur Landesgartenschau, Themenflächen zur Information zum Weinbau an der Ahr, einen Irrgarten im Weinberg sowie Präsentationsflächen zu den Themen Garten und Obstbau sowie Landwirtschaft anzulegen.

Aus Gründen der städtebaulichen Ordnung schließt der Geltungsbereich des Bebauungsplans ebenfalls Teilflächen und potentielle Erweiterungsflächen des bestehenden Gartenbaubetriebs mit ein.

Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Garten- und Landschaftsbau“ für den Bereich des bestehenden Betriebs mit möglichen Arrondierungs- und Erweiterungsflächen. Der verbleibende Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Keppergäßchen“ soll gemäß der angestrebten Nutzung und der Darstellung im Flächennutzungsplan als Rebland festgesetzt werden.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht und den Anlagen (Fachbeitrag Artenschutz mit FFH-Vorprüfung, Gefährdungsanalyse (Grundwasser), Fachbeitrag Naturschutz) sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informationen, liegen öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 06. Mai 2021, bis einschließlich Freitag, den 11. Juni 2021.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind während des o. g. Zeitraums auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de digital einsehbar.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(Der Plan mit Textfestsetzungen wird im Fenster des Rathausfoyers neben dem Bürgerbüro im Erdgeschoss von außen lesbar ausgehängt. Die Begründung mit Anlagen und den umweltbezogenen Informationen liegen aufgrund des Umfangs im Bürgerbüro zur Einsichtnahme bereit.)

Öffnungszeiten ohne Terminabsprache:

Montag, Mittwoch und Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es während der Corona-Pandemie vorübergehend zu geänderten Öffnungszeiten und Zutrittseinschränkungen kommen kann. Das Rathaus ist am 13.05., 24.05. und am 03.06.2021 geschlossen.

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten:

Tel. Nr. 02641/87-135

E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen vor:

- Umweltbericht und Fachgutachten mit Aussagen zu folgenden Schutzgütern: Biotop- und Nutzungstypen/Natura 2000-, Wasserschutz- FFH-, Landschaftsschutz-Gebiete, Pflanzen/Tiere, Fläche/Boden/Wasser, Klima/Luft, Mensch und Gesundheit, Siedlungs- und Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter.

- Umweltbezogene Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen: Boden, Wasserschutz- FFH-, Landschaftsschutz-Gebiete, Vorbehaltsgebiet Ressourcenschutz, Gewässer- und Grundwasserschutz, Biotop-, Arten- und Naturschutz, Abfallwirtschaft, Kulturdenkmäler, Landwirtschaft, Weinbau, Landschaftsbild, Erholung, Klima- und Immissionsschutz.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen berät und entscheidet der Stadtrat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 21.04.2021

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister