Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Das Abkochgebot für Trinkwasser im gesamten Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Umfangreiche und wiederholte Laborkontrollen in den verschiedenen Versorgungsbereichen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler haben keine Beanstandungen nach der Trinkwasserverordnung ergeben.
Durch die Flutkatastrophe am 14./15.07.2021 waren ausgedehnte Schäden im weiträumigen Trinkwasserverteilnetz der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgetreten, die neben umfangreichen technischen Maßnahmen auch ein vorsorgliches Abkochgebot erforderlich machten.
Das Gesundheitsamt Ahrweiler hat in Abstimmung mit dem Fachberater Prof. Dr. Exner aus Bonn und dem Landesuntersuchungsamt Koblenz mitgeteilt, dass das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz des Wasserwerks ab sofort wieder uneingeschränkt verwendet werden kann.
Um auch im Rahmen der Wiederherstellung des städtischen Trinkwassernetzes einen hohen Standard bereitzustellen, wird die Aufbereitung und kontinuierliche Desinfektion des Trinkwassers mittels Chlor und UV-Bestrahlung und die Kontrolle des Trinkwassers durch regelmäßige Laboruntersuchungen weiterhin fortgesetzt. Aufgrund der Großschadenslage können in Teilbereichen der Versorgung möglicherweise wieder temporäre Abkochgebote notwendig werden.