Die Ahrtal-Werke teilen mit, dass die provisorische Stromversorgung hergestellt ist. Die Versorgungsfähigkeit bezieht sich dabei auf die Leitungen bis zum Hausanschlusskasten, da an dieser Stelle der Zuständigkeitsbereich des Stromnetzbetreibers Ahrtal-Werke endet. Für die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Elektrik innerhalb des Gebäudes haben die EigentümerInnen Sorge zu tragen. Aus diesem Grund müssen die Haushalte eingetragene Elektroinstallateure selbstständig zur Inbetriebnahme und Prüfung oder ggfs. der Erneuerung der eigenen elektrischen Anlagen beauftragen.
Die Ahrtal-Werke gehen nach der Phase der Herstellung der provisorischen Versorgungsfähigkeit dazu über, die eingegangenen Fertigmeldungen der konzessionierten Elektroinstallateure abzuarbeiten und nach Notwendigkeit Stromzähler einzubauen. Die Ahrtal-Werke räumen dabei die Möglichkeit ein, dass eingetragene Elektroinstallateure gegen Vorlage der Konzession, des Ausweises sowie der Fertigmeldung des Anschlusses Zähler abholen und selbstständig einbauen dürfen.