der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche der Stadtteile Heimersheim, Ehlingen, Heppingen, Lohrsdorf und Green.
20. August 2021