„Selbstverständlich werden die Ahrtal-Werke nicht auf den hohen Kosten für die provisorische Stromversorgung von Haushalten in Bad Neuenahr-Ahrweiler sitzenbleiben“, teilte Klimaschutzministerin Katrin Eder mit. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat dazu mit der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler eine „gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Ahrtal-Werke zu Flutfolgeabwehr- und beseitigungsmaßnahmen“ vereinbart. Auf dieser Grundlage können die entstehenden und aufgrund fehlender Stromzähler nicht abrechenbaren Kosten aus dem Wiederaufbauhilfefonds erstattet werden. Rechtlich möglich wird dies durch einen so genannten „Betrauungsakt“.
Die unentgeltliche Notstromversorgung ist zunächst bis zum 28.02.2022 befristet. Seit 30.11.2021 müssen Hausanschlussinhaber, die die Notstromversorgung in Anspruch nehmen, dazu allerdings erklären, weshalb die Voraussetzungen für die Installation eines Zählers noch nicht geschaffen werden konnten. Angesichts der im Ahrtal nach wie vor angespannten Versorgungssituation bzw. des Mangels an Kapazitäten einschlägiger Handwerksbetriebe und Dienstleister ist ferner eine Verlängerung für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten in begründeten Härtefällen möglich.
„Wir sind den Ahrtal-Werken sehr dankbar, dass sie bereits unmittelbar nach der Flutkatastrophe begonnen haben, die Stromversorgung in Bad Neuenahr-Ahrweiler wiederherzustellen. Dies war nur mit einem erheblichen personellen und wirtschaftlichen Aufwand möglich“, sagte Bürgermeister Guido Orthen. „Es ging darum, die Versorgung der Menschen wieder sicherzustellen, unabhängig davon, ob ein Stromzähler noch vorhanden war oder nicht. Dass hierbei erhebliche Mengen Strom ohne Zähler abgegeben wurden, liegt auf der Hand. Umso mehr freuen wir uns, dass mit dem Klimaschutzministerium nunmehr ein Weg gefunden werden konnte, die Refinanzierung der den Ahrtal-Werken dadurch entstandenen Kosten über den Wiederaufbaufonds sicherzustellen. Dass sich alle Hauseigentümer, die bislang noch keinen neuen Stromzähler installiert haben, schnellstmöglich um einen Einbau bemühen, ist schon allein ein Gebot der Fairness“, zeigte sich Bürgermeister Orthen zufrieden.
Die Ahrtal-Werke GmbH versorgt derzeit übergangsweise die Haushalte auch dann mit Strom, wenn nach der Flutkatastrophe keine funktionsfähige elektrische Anlage und damit auch kein Stromzähler mehr vorhanden ist. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der gelieferte Strom nicht abgerechnet werden kann und die Lieferung damit unentgeltlich erfolgt. Ohne diese Maßnahmen wären unmittelbar nach der Flutkatastrophe mehr als 50 % der ans Stromversorgungsnetz angeschlossenen Haushalte ohne eine Versorgung mit elektrischer Energie gewesen. Ohne die jetzt geschlossene Vereinbarung wäre der Stromversorger allerdings möglicherweise auf den Kosten sitzen geblieben.
Daher hat das Klimaschutzministerium den Betrauungsakt initiiert. Die Betrauung erfasst keine Investitionsmaßnahmen, sondern die seit der Hochwasserkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 laufenden operativen Maßnahmen der Flutfolgenbeseitigung. „Es geht um die Gefahrenabwehr, Übergangslösungen und provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung und Netzsicherheit“, machte Ministerin Eder deutlich.
Pressemitteilung des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität