Die Landtagswahl RLP

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wahlberechtigt sind alle Personen, die einen deutschen Personal-Ausweis besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mehr als drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen. Die knapp 22.300 Wahlberechtigten in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler haben die Möglichkeit, sich zwischen der klassischen Urnenwahl und der Briefwahl zu entscheiden.

Die Wahlbenachrichtigungen sollten in den nächsten Tagen, spätestens jedoch zum 21. Februar in den Haushalten eintreffen. Ist dies nicht der Fall, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich bis spätestens 26. Februar an die Stadtverwaltung zu wenden, um im Einzelfall die Wahlberechtigung zu prüfen.

Was steht auf der Wahlbenachrichtigung?

Neben dem Namen und der Adresse sind auch der Wahltag, die Uhrzeit und der entsprechende Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Der Wahlraum ist am 14. März von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl, der spätestens bis zum 09. März versendet werden sollte. „Nutzen Sie die Chance der Briefwahl und tragen Sie zu einer Kontaktreduzierung am Wahltag bei“, so Bürgermeister Guido Orthen.

Hohe Sicherheits- und Hygieneanforderungen in den Wahllokalen

Aufgrund der Pandemielage stehen viele bisherige Wahllokale nicht zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere die Senioren- und Pflegeheime. Aus diesem Grunde werden Wahllokale in möglichst großen Räumen eingerichtet, die ausreichend Platz gewährleisten. Wenn möglich, soll es auch getrennte Ein- und Ausgangsbereiche geben. Vornehmlich soll auf Sporthallen, Mehrzweckhallen und Bürgerhäuser zurückgegriffen werden. Hygiene- und Sicherheitskonzepte sind den jeweiligen Räumlichkeiten entsprechend ausgearbeitet worden.

Weitere Informationen zu den Wahlräumen und Vorkehrungen im Zuge der Pandemie werden in den nächsten Wochen bekanntgegeben.

BürgerInnen, die per Brief wählen möchten können unter folgendem Link den Wahlschein beantragen www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/briefwahl .