Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (RLP) am 14. März startet das „Superwahljahr 2021“. Insgesamt stehen neben der Bundestagswahl Ende September und der Wahl in RLP insgesamt noch fünf weitere Landtagswahlen bundesweit im Kalender. Bis zur Wahl sind in den folgenden Wochen Informationen zur Landtagswahl und dem Ablauf der Wahl im Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler geplant.
Die Landtagswahl am 14. März - Das Wahlrecht als Privileg
Insgesamt werden an diesem Tag 101 Abgeordnete für fünf Jahre in den rheinland-pfälzischen Landtag gewählt. Das Land ist in vier Bezirke und insgesamt 52 Wahlkreise unterteilt. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist dem Bezirk 1 zugeteilt. Zum Wahlkreis 14 gehören neben der Stadt auch die Verbandsgemeinden Altenahr, Adenau und die Grafschaft.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die einen deutschen Personal-Ausweis besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mehr als drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen. In der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sind ca. 22.300 Menschen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl im Wahllokal oder im Vorhinein per Briefwahl ihre „beiden“ Kreuze machen dürfen. Acht Bewerber:innen im Wahlkreis 14 und insgesamt 13 Parteien auf der Landesliste stehen den Wähler:innen am 14. März 2021 zur Auswahl.
Die Wähler:innen haben auf ihrem Wahlschein die Möglichkeit, über die Wahlkreisstimme einen Kandidaten oder eine Kandidatin direkt zu wählen. Mit der Landesstimme kann zudem eine der antretenden Parteien oder eine Wählergemeinschaft gewählt werden. Jede Stimme, ob per Briefwahl oder im Wahllokal, wird gewertet.
„Das Wahlrecht, die politische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, ist eines der höchsten Güter, die wir in einer Demokratie haben. Ganz egal, wie zufrieden oder unzufrieden die Bürger:innen mit der Politik sind, die Berechtigung zur Wahl ist ein staatsbürgerliches Recht, für das in weiten Teilen der Erde heute noch Menschen kämpfen müssen. Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Wahlberechtigten, von ihrem Recht auch Gebrauch zu machen“, so Bürgermeister Guido Orthen.
Wahlen in Zeiten der Pandemie – Möglichkeit der Briefwahl nutzen
Die Wahlen im Jahr 2021 finden unter besonderen Voraussetzungen statt. Denn durch die Corona-Pandemie ist der sonst so selbstverständliche Gang zur Wahlurne in diesem Jahr bei vielen Menschen gut überlegt. Für viele Bürger:innen ist der Gang zur Wahlurne auch ein symbolischer Akt der politischen Partizipation. Und dennoch: Wenn möglichst viele Menschen die Möglichkeit zur Briefwahl nutzen, entspannt sich auch die Situation in den Wahllokalen. Nutzen Sie also die Möglichkeit zur Briefwahl.
Die Briefwahlunterlagen können unabhängig von der Zustellung der Wahlbenachrichtigung bereits jetzt online beantragt werden. Entweder auf der Seite www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/briefwahl oder per Mail unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift an briefwahl(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de.