Bad Neuenahr-Ahrweiler. Bereits im vergangenen Schuljahr 2019/2020 hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bedingt durch die Angebotseinschränkungen der Corona-Pandemie auf zwei der insgesamt zehn zu zahlenden Elternbeitragsraten für die Betreuenden Grundschulen verzichtet. Nachdem dieses freiwillige Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nunmehr coronabedingt erneut stark eingeschränkt werden musste, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.01.2021 auf Antrag der CDU-Fraktion entschieden, dass die zum 01.02.2021 fällige Rate für alle in der Betreuung angemeldeten Kinder zunächst einmalig ausgesetzt wird. Darüber hinaus wird der Beitrag auch dann weiter ausgesetzt, solange die Präsenzpflicht in den Grundschulen aufgehoben bleibt und das Angebot ab Februar auch tatsächlich nicht angenommen wurde. Gleichwohl laufen die Kosten bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler jedoch weiter.
Die Eltern beteiligen sich an den Kosten der Betreuenden Grundschule – entsprechend den vereinbarten Betreuungszeiträumen – mit einem Jahresbeitrag, der in 10 Monatsraten von September bis Juni abgebucht wird.
„Wir sind froh und dankbar, wenn Eltern eine Betreuung im familiären Umfeld sicherstellen können und von den Notbetreuungsangeboten keinen Gebrauch machen. Das ermöglicht es, die Kontakte weiter auf ein notwendiges Minimum zu beschränken“, so der Erste Beigeordnete Peter Diewald. „Dies zu regeln ist aber für die Eltern schon organisatorische Last genug, daher wollte der Rat ihnen mit seinem einstimmigen Beschluss zumindest keine weiteren finanziellen Belastungen aufbürden, was auch die Verwaltung sehr begrüßt“, so Diewald abschließend.