Die Verbandsversammlung hat aufgrund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 28.09.2010 (KomZG) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 27.01.2021 hiermit bekannt gemacht wird: