Die Nutzung der Straßen von Bad Neuenahr-Ahrweiler ist zum Zwecke des Individualverkehrs sowie sonstiger potentiell behindernder Zwecke für den Zeitraum zwischen dem 27. und 30.07.2021 in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr untersagt.
Hiervon ausgenommen sind Anwohner und Maßnahmen der Einsatzkräfte und Verwaltungsbehörden sowie der Müllabfuhr. Als Einsatzkräfte gelten auch Mitarbeiter von Unternehmen, welche Aufgaben zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der kritischen Infrastruktur und der unverzichtbaren Versorgung der Bevölkerung (z.B. Wasser, Strom, Lebensmittel und (Medikamente) wahrnehmen. Als Maßnahme der Müllabfuhr gilt auch die Leerung und Wartung
von chemischen Toiletten und Duschkabinen.