Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler reagiert auf die seit heute geltende 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und lockert ab der kommenden Woche die Regelungen für die städtischen Sportplätze. Zudem können endlich auch die städtischen Sporthallen an den drei Grundschulen und der Erich-Kästner-Realschule plus in Bachem wieder von den Sportlerinnen und Sportler sowie den Vereinen genutzt werden.
Die weitere Öffnung der Anlagen für den Sportbetrieb ist allerdings mit Auflagen verbunden, die vereinsseitig sicherzustellen sind. Eine entsprechende Information zur Nutzung ist bereits an die Vereine versendet worden.
„Wir sind sehr froh, dass wir es vor allem unseren Sportlerinnen und Sportlern, die auf eine Hallennutzung angewiesen sind, wieder ermöglichen können, ihren Sport nach so langer Zeit auszuüben“, so Bürgermeister Guido Orthen und der Abteilungsleiter Generationen und Sport Gregor Terporten, die sich gemeinsam über “das Licht am Ende des Tunnels“ insbesondere auch für die Kinder und Jugendlichen freuen.
Die Öffnungsschritte auf Basis der Bekämpfungsverordnung des Landes und der Allgemeinverfügung des Kreises konnten aufgrund der in den vergangenen Tagen deutlich sinkenden Inzidenz im Kreis umgesetzt werden, die nunmehr unter 50 liegt. Weitere Lockerungen sind auch im Bereich der Gastronomie möglich. Beispielsweise entfällt die Testpflicht im Außenbereich.
Weitere Informationen zur neuen Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie auf der Seite des Landes unter corona.rlp.de.