Allgemeinverfügung des Kreises:

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Nachdem in der Vorwoche erste Lockerungen in Kraft getreten und bereits erste Öffnungsschritte erfolgt sind, macht das Inzidenzgeschehen im Land und im Kreis nun wieder Änderungen notwendig, die auch Einrichtungen in städtischer Hand oder mit städtischer Beteiligung betreffen. Im Zuge der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sollten in dieser Woche eigentlich auch in der Stadtbibliothek und Roemervilla erste Lockerungen greifen.

Seit Bekanntgabe der geplanten Lockerungen ist die ausschlaggebende Sieben-Tages-Inzidenz jedoch sowohl im Land als auch im Kreis gestiegen und liegt seitdem konstant über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Um dem aktuellen Infektionsgeschehen Rechnung zu tragen, hat die Kreisverwaltung Ahrweiler in ihrer Allgemeinverfügung weitere kontaktreduzierende Maßnahmen bekanntgegeben, die ab Dienstag, 16. März, in Kraft treten und die sich auch auf die Öffnungsschritte der genannten Einrichtungen auswirken.

Auf der städtischen Homepage dem Stadtportal (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de) finden Sie in Kürze alle notwendigen Informationen zu den Öffnungsschritten.