Grund für die erneute Offenlage des Bebauungsplanes ist die Korrektur zweier Gutachten. Sowohl das Verkehrsgutachten wie auch das hierauf aufbauende Schallgutachten gingen von unrichtigen Annahmen hinsichtlich des zulässigen Verkehrs bzw. der zulässigen Geschwindigkeit in der Bergstraße zwischen der Heerstraße und der Rathausstraße aus.
Die Korrektur verändert nichts an den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens. Das Schallgutachten wurde um die Korrektur ergänzt. Im Ergebnis kommt die Neuberechnung gegenüber dem Bestand zu leicht erhöhten Schallimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten in der Bergstraße. Änderungen an den zeichnerischen oder textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden nicht vorgenommen. Die Begründung wurde entsprechend überarbeitet.
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