Bad Neuenahr-Ahrweiler. Bürgerinnen und Bürger, die keine Briefwahl in Anspruch genommen haben, haben am 14. März die Möglichkeit, eines der 13 Wahllokale im Stadtgebiet aufzusuchen und dort zu wählen. Aufgrund der Corona-Pandemie steht eine Vielzahl der Wahllokale wie beispielsweise in Alten- oder Seniorenheimen nicht mehr zur Verfügung. Darüber hinaus können auch kleine Räumlichkeiten aufgrund der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften nicht mehr genutzt werden.
Bei der Auswahl neuer Wahllokale wurde deshalb vor allem auf Räumlichkeiten zurückgegriffen, die ausreichend groß dimensioniert sind und größtenteils auch getrennte Ein- und Ausgangsbereiche vorweisen können, um Wählerinnen und Wähler aber auch die WahlhelferInnen bestmöglich zu schützen. Deshalb wurden vornehmlich Sporthallen, Bürgerhäuser und Schulen als Wahllokale ausgesucht. Auch die räumliche Zuteilung der Wahlbezirke ändert sich dadurch. Welches Wahllokal für die WählerInnen zuständig ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Maskenpflicht und eigener Stift
In allen Wahllokalen und über die Dauer des gesamten Wahlgangs herrscht die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2, KN95/N95 oder medizinische Gesichtsmaske). Sollten BürgerInnen von der Pflicht zum Tragen einer Maske entbunden sein, muss ein Nachweis durch ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden. Handdesinfektionsspender befinden sich an allen Eingängen.
Die Wahlkabinen werden nach den Wahlgängen regelmäßig und gründlich gereinigt. Grundsätzlich liegen für die Stimmabgabe Stifte bereit. WählerInnen haben jedoch auch die Möglichkeit, einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels zu verwenden, um jegliches Infektionsrisiko auszuschließen. Hierbei muss es sich allerdings um einen Kugelschreiber oder Ähnliches handeln. Bleistifte sind für die Stimmabgabe nicht zulässig.
Wahllokale im Stadtgebiet
Auf der Wahlbenachrichtigung finden Bürgerinnen und Bürger das Wahllokal, in dem sie ihre Stimme abgeben können. Aufgrund der Pandemie wurden in diesem Jahr Stimmbezirke oder Teile davon zusammengefasst. „Die Zusammenfassung der Wahllokale hat mehrere Gründe: Zum einen ist es die Anzahl der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und zum anderen ist es auch die schwierige Suche nach WahlhelferInnen. Bedingt durch die Pandemie hat sich eine bereits bei normalen Wahlen schwierige Suche nun nochmals verschärft“, so Ottmar Fuhrmann.
In den 13 Wahllokalen im Stadtgebiet sind in diesem Jahr circa 130 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die Wahllokale sind zwischen 08.00 und 18.00 Uhr geöffnet. Im Anschluss daran beginnt Auszählung der Stimmen. Ein vorläufiges offizielles Ergebnis der Landtagswahl ist dann frühestens am späten Abend oder der frühen Nacht zu erwarten.
Die Beantragung der Briefwahl ist noch bis Freitag, 12.03.2021, 18.00 Uhr möglich.