Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am 14. März 2021 werden 52 der 101 Abgeordneten per Direktmandat in den 52 Wahlkreisen (Erststimme; Wahlkreisstimme) in den Landtag gewählt. Die 49 weiteren Abgeordneten gelangen über die Landeslistenplätze der Parteien oder Wählervereinigungen in das Mainzer Parlament (Zweitstimme; Landesstimme).
Diese Kombination der Wahlkreis- und Landesstimme wird als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet. Die Sitze im Landtag werden entsprechend dem Verhältnis der auf die Parteien und Wählervereinigungen entfallenden Landesstimmen vergeben. Die ebenfalls von diesen Wahlvorschlagsträgern errungenen Wahlkreismandate werden darauf angerechnet. Überhangmandate bleiben aber erhalten. Der Verhältnisausgleich wird durch die Vergabe von Ausgleichsmandaten gewährleistet.
Beantragung der Briefwahl
Wählerinnen und Wähler haben entweder die Möglichkeit ihre Stimme in einem der dreizehn Wahllokale abzugeben, wobei das entsprechende Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist, oder per Brief ihre Stimme für die Landtagswahl 2021 abzugeben. Daher, dass die Wahl mitten in der Pandemie unter besonderen Voraussetzung stattfindet, wird in diesem Jahr die Briefwahl vermehrt beansprucht.
Mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen ist es möglich, dass Bürgerinnen und Bürger völlig kontaktlos wählen und am Wahltag keinem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch online per QR-Code oder einfach per Mail an briefwahl(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de oder unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/briefwahl beantragt werden. Die Anträge auf Briefwahl sollten spätestens bis Anfang März beantragt werden, um eine rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen sicherzustellen.