Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird die Abschlagsbeträge für die Wasserver- und Abwasserentsorgung für das III. und IV. Quartal und die fälligen Gewerbesteuerzahlungen zum 30. November 2021 über die erteilten SEPA-Lastschriftmandate nun einziehen. Aufgrund der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 wurden die geplanten Abbuchungen zur Liquiditätswahrung ausgesetzt.
Bei den fälligen Beträgen im Bereich Wasserver- und Abwasserentsorgung handelt es sich um Abschläge, die mit Zählerablesung zum Jahresende abgerechnet werden. Für Grundstücke, die nach dem 14. Juli 2021 kein oder weniger Wasser verbraucht haben bedeutet dies, dass sich ergebende Guthabenbeträge mit dem Jahresbescheid, der im Februar 2022 erstellt wird, verrechnet werden. Zur Ermittlung der Verbrauchsmenge 2021 werden im Dezember 2021 wieder Selbstablesekarten verschickt. Ebenso wird im Dezember die Möglichkeit zur Online-Eingabe der Verbrauchswerte auf der Internetseite www.bad-neuenahr-ahrweiler.de freigeschaltet. Bei der Gewerbesteuer wurde durch die Aussetzung der Abbuchung den Betrieben Zeit gegeben, Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen beim Finanzamt zu stellen. Alle vorliegenden Änderungsbescheide wurden vom Steueramt erfasst und verarbeitet. Daher werden nun die noch offenen Gewerbesteuerzahlungen zum 30. November 2021 eingezogen. Bei Fragen zur Gewerbesteuer ist das Steueramt der Stadtverwaltung unter 02641 / 87-226 oder per E-Mail stadt(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de zu erreichen.
Flutopfer, die weiterhin Engpässe bei der Zahlung anstehender Beträge haben, können sich an die Wasser- und Abwasserwerke sowie an das Steueramt wenden. Die Stadt wird in Einzelfällen individuellen Lösungen finden.