Die Flutkatastrophe im Juli letzten Jahres hat auch vor den Ahr-Thermen nicht haltgemacht und diese in erhebliche Mitleidenschaft gezogen.
Um das Ausmaß des Schadens vollständig einschätzen zu können, hat die Stadtverwaltung ein Ingenieurbüro beauftragt, eine Sanierungskostenschätzung zu erstellen.
Hierbei hat sich herausgestellt, dass das vorgefundene Schadensbild an den Ahr-Thermen immens ist. Beispielsweise bedarf es einer kompletten Neuerrichtung der technischen Anlagen. Bedauerlicherweise ist die Beschädigung sämtlicher Anlagensysteme so umfangreich, dass auch ein Teilerhalt der vorhandenen technischen Infrastruktur nicht möglich ist. Grund hierfür ist, dass sich 90 Prozent aller technisch erforderlichen Einrichtungen für die Therme im Untergeschoss befinden, welches vollständig überflutet wurde.
Die Instandsetzung würde einer technischen Kernsanierung entsprechen und ist daher wirtschaftlich betrachtet, ohne Berücksichtigung von aktuell anderen Nutzungsanforderungen als zum Errichtungszeitpunkt, mit einem Neubauszenario fast vergleichbar. Im Ergebnis schätzt das Ingenieurbüro die Kosten auf über 24 Millionen Euro netto.
Da eine Wiederinbetriebnahme der Ahr-Thermen in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird, hat der Stadtrat am 07. Juni 2022 beschlossen, die AHR-THERMEN Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH mit Wirkung zum 30. Juni 2022 aufzulösen. Die beiden Geschäftsführer Maternus Fiedler und Achim Schäfer wurden entsprechend mit Ablauf des gleichen Tages abberufen. Im weiteren Verlauf wurde beschlossen, Herrn Fiedler mit Wirkung zum ersten Juli dieses Jahrs als Liquidator der AHR-THERMEN Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH i. L. zu bestellen.
Vor der Flutkatastrophe waren insgesamt 75 Personen, davon 53 in Vollzeit, 10 in Teilzeit und 12 Aushilfskräfte bei der Gesellschaft beschäftigt. Mittlerweile sind über die Hälfte in Eigeninitiative ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen. Aktuell sind noch rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Ahr-Thermen angestellt. Davon sind 12 bis zum Ende des Jahres für die Investitions- und Strukturbank an den Infopunkten im Flutgebiet tätig.
Für die Entscheidung zur Auflösung der Gesellschaft sprechen sowohl organisatorische, wirtschaftliche als auch bilanzielle Gründe. Die Organe der Gesellschaft auf unbestimmte Dauer aufrechtzuerhalten und somit fortlaufend Kosten zu verursachen, ist für den Wiederaufbau der Stadt kontraproduktiv. Auch in Anbetracht der umfangreichen Beschädigung und des hochwasserangepassten, komplexen Planungsprozesses – sei es für eine Kernsanierung oder einen Neubau – ist mit einer Wiederinbetriebnahme der Ahr-Thermen nicht in einer absehbaren Zeit zu rechnen.
Gesichert werden allerdings die Namensrechte der Ahr-Thermen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Hierdurch wird auch deutlich, dass die Stadt auch für die Zukunft eine Therme in Bad Neuenahr als unabdingbar ansieht. Mit der Auflösung der Gesellschaft ist keinesfalls ein Ende der Ahr-Thermen besiegelt. Der bekannte und bewährte Name soll sowohl während des Planungsprozesses als auch im Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden.
Im Rahmen der Liquidation werden Gläubiger gebeten, sich an die AHR-THERMEN Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH zu wenden.