Seit nunmehr fünf Jahren gibt es in Bad Neuenahr-Ahrweiler die Möglichkeit der Weinbergsbestattungen. Das hierfür vorbereitete Grabfeld auf dem Bergfriedhof Ahrweiler wurden aufgrund der hohen Nachfrage von der Stadtverwaltung jüngst um 150 m²- also um 53 weitere Reben erweitert; hierbei handelt es sich um Weinberggrabstätten als Familiengrabstätten.
Die Idee zur Anlage von Weinberg-Grabstätten als alternative Bestattungsform wurde seinerzeit aus Kreisen der Bestatter an die Verwaltung herangetragen. Die Umsetzung erfolgte auf dem Bergfriedhof im Stadtteil Ahrweiler auf einer Fläche von ca. 460 m² inkl. Wege und ist unseren Kenntnissen nach die erste Anlage ihrer Art in Deutschland gewesen.
Seit Fertigstellung der Baumaßnahme Mitte 2017 erfolgen dort - mit steigender Tendenz - Beisetzungen (seit Inbetriebnahme bis Juli 2022 fanden dort insgesamt 234 Urnenbeisetzungen statt).
Es wurden ursprünglich 73 Weinreben der Sorte „Blauer Muskateller“ in einem Abstand von 1,50 m zueinander in dem betreffenden Bereich gepflanzt; diese Sorte wurde ausgewählt, da sie sich insbesondere durch ihre Resistenz gegen Pilzbefall auszeichnet. Ein Einsatz von Spritzmitteln erfolgt nicht; die Fruchtansätze werden herausgeschnitten.
Folgende Weinberggrabstätten werden von der Stadt zur Verfügung gestellt:
a) halbanonyme Weinberggrabstätten
Um jeden Rebstock können 8 Urnen beigesetzt werden; der Abstand zueinander beträgt ca. 50 cm. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Die Pflege erfolgt durch die Stadt bzw. beauftragte Firmen. Die Namen der Verstorbenen werden auf zentralen Gedenksteinen mit Namenstafeln verzeichnet. Hierzu wird mattiertes Aluminium verwendet. Die Fortschreibung erfolgt hier ebenfalls durch die Stadt. Es sind biologisch abbaubare Urnen vorgeschrieben.
b) Weinberggrabstätten als Familiengrabstätten
Die Pflege des Grabfeldes erfolgt ebenfalls durch die Stadt bzw. beauftragte Firmen. Um jeden Rebstock können 4 Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre. Jede Grabstätte erhält einen Kissenstein nach Maßgabe der Friedhofsverwaltung. Die Anschaffung und Beschriftung obliegen dem Nutzungsberechtigten. Auch hier sind biologisch abbaubare Urnen vorgeschrieben.
Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Ortsfremde auf Antrag des Bestatters ihrer Wahl an den Weinreben beigesetzt werden.