Die Kanalisation ist grundsätzlich nicht für die Wassermassen ausgelegt, die bei Starkregen auftreten können. Ist die Entwässerungsanlage in einer solchen besonderen Situation dazu nicht mehr in die Lage, kann Wasser von unten durch die Abflüsse in die Keller hineindrücken. Basierend auf den Erfahrungen des Regenereignisses vom 16. Mai 2022 wendet sich das Abwasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler jetzt an alle Hauseigentümer im Stadtgebiet. Diese werden gebeten, die Funktionsfähigkeit der installierten fäkaltauglichen Rückstauklappen an ihrem Gebäude zu überprüfen.
Wenn ein Haus bislang noch über keine nach den technischen Vorgaben vorgeschriebene Rückstauklappe verfügt, sollte der Eigentümer diese zeitnah nachrüsten. Bei Bedarf sollte dies dann in Abstimmung mit einem Installateur geschehen. Dies ist auch im Regelwerk nachzulesen: in der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Allgemeine Entwässerungssatzung – der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 21.12.1992. Die Satzung steht im Internet auf der städtischen Homepage als Download bereit: unter der Rubrik www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/ortsrechtsammlung/Allgemeine Entwässerungssatzung
In diesem Zusammenhang weist das städtische Abwasserwerk darauf hin, Putzwasser in die Toilette zu schütten. Dies ist besser für die Umwelt, denn so gelangt dieses Schmutzwasser nicht in die Ahr. Denn in einem Trennsystem würde jeder Putzeimer, der in einen Hofablauf oder rechteckigen Straßeneinlauf entleert wird, früher oder später seinen direkten Weg in die Ahr finden. Das Trennsystem, bei dem die großen Regenwassermengen getrennt aufgefangen und direkt in ein Gewässer geleitet werden, gibt es im Stadtgebiet in den meisten Stadtteilen. Lediglich in den Stadtteilen Ramersbach und Kirchdaun wird über ein Mischsystem entwässert. Bei diesem werden alle Abwässer als Mischwasser in einer gemeinsamen Leitung gemischt abgeführt.