Hochwasser- und Starkregenvorsorge haben hohe Priorität

Mit Blick auf die verheerende Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 ist die umfassende Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang der Ahr eine der drängendsten Erwartungen der Menschen im Ahrtal an die staatlichen Institutionen. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist sich dessen bewusst und räumt dieser Thematik oberste Priorität ein. Aufgrund der Komplexität des Themas und der auf verschiedene Behörden verteilte Zuständigkeiten ist die Abstimmungen und in der Folge die Umsetzung konkreter Maßnahmen kurzfristig schwierig.

Zuständig für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen an der Ahr ist nach dem Landeswassergesetz der Kreis Ahrweiler. Dieser hat zwischenzeitlich die Erarbeitung eines Gewässerentwicklungskonzeptes für die Ahr beauftragt, auf dessen Grundlage anschließend umsetzungsfähige Planungen erarbeitet werden sollen. Allein die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes wird allerdings voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen; die konkrete Planung von umsetzungsfähigen Maßnahmen folgen dann erst im Anschluss und benötigen ebenfalls Zeit. Um die Arbeiten zur Wiederherstellung der Uferbereiche im Stadtgebiet zu beschleunigen, hat die Stadt sich mit Kreis und Klimaschutzministerium darauf verständigt, weite Teile der Wiederherstellungsmaßnahmen im Stadtgebiet auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt in eigener Zuständigkeit selbst umzusetzen. Die entsprechende Vereinbarung wird derzeit vorbereitet und soll in den zuständigen Gremien von Kreis und Stadt zeitnah beraten werden. Die Stadt erhofft sich davon, zeitnah in die Planung und Umsetzung erster Maßnahmen zur Uferwiederherstellung einsteigen zu können.

Geplant ist in diesem Zusammenhang auch die Schaffung großräumiger Retentionsräume entlang der Ahr. Die Stadt betrachtet diese bei der Wiederherstellung der Ahr und ihrer Uferbereiche als wichtige Maßnahme der Hochwasservorsorge. Von der Stadt wird die dringende Notwendigkeit gesehen, auch die Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden über die Aufbauhilfe des Bundes und der Länder zu finanzieren. Sobald in dieser Frage Einigkeit mit dem für die Förderung zuständigen Klimaschutzministerium hergestellt ist, wird die Stadt in die konkrete Planung der Retentionsräume einsteigen. Aufgrund der finanziellen Größenordnung ist hier, wie auch bei der Umsetzung weiterer Hochwasserschutzmaßnahmen im Zulaufbereich der Ahr, vorab eine Übereinkunft darüber erforderlich, dass die entstehenden Kosten zur Umsetzung vollständig durch das Land finanziert werden. Die Stadt hat hierauf bereits ausdrücklich hingewiesen und wird dies sehr zeitnah auch auf Ministerinnenebene mit dem Land erörtern. Ungeachtet dessen sind im Haushaltsplanentwurf der Stadt bereits erste Hochwasserschutzmaßnahmen, insbesondere für Heimersheim/Ehlingen, das Neubaugebiet Nachtigallenschlag und Bachem vorgesehen.

Nachdem die größten Flutschäden am Abwassersystem beseitigt sind und Kanäle und Einläufe gereinigt werden konnten, werden diese Anlagen weiter gepflegt und gereinigt. Hierzu gehören auch die Mühlenteiche, auf denen aktuell der Fokus liegt. Zudem geht die Stadtverwaltung sehr sensibel mit angekündigten Starkregenereignissen um und installiert an besonders gefährdeten Stellen vorsorglich Barrieren zum Schutz der Wohnhäuser.

Erneut weist die Stadt darauf hin, dass viele Einrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser weiterhin nur provisorisch hergestellt sind und eine dauerhafte Wiederherstellung auch teils längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Stadtverwaltung wird ihr Möglichstes tun, um die Infrastruktur im größtmöglichen Umfang betriebsbereit zu halten und zudem die Auswirkungen von Starkregen und Hochwasser zu minimieren. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ebenfalls aufmerksam zu bleiben und erkannte Gefahrenstellen zu melden oder – soweit erforderlich und möglich – selbst zu beseitigen.