Für die nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten ist das Nutzungsrecht abgelaufen:
Friedhof Bad Neuenahr
Grabfeld | Grabnummer | Grabname | Nutzungsberechtigte/r |
---|---|---|---|
19 | 2448a-2448b | Schubert | Henneg, Iris |
23 | 4089 | Sonntag | Windolf, Rolf |
23 | 4112 | Krings | Frings, Maria |
28 | 042 | Rothacker | Kanka, Astrid |
Anträge der Nutzungsberechtigten auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Zimmer N 1.04, gestellt werden. Dort sind auch entsprechende Antragsvordrucke erhältlich. Darüber hinaus können diese auch im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de abgerufen werden.
Soweit ein Wiedererwerb nicht beabsichtigt ist, sind gemäß § 30 Abs. 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 27.06.2017 die gesamten Grabaufbauten sowie die Bepflanzung innerhalb der nächsten drei Monate zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abzuräumen bzw. abräumen zu lassen.
Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 19.04.2023
Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung
Peter Diewald
Erster Beigeordneter