Ein Schritt näher zum Neubau des Einkaufsmarktes

Von der Flut stark geschädigt war auch der Supermarkt an der Weinbergstraße. Geht es nach den Vorstellungen des Grundstückeigentümers wird das bestehende Gebäude abgerissen, um Platz zu machen für den Neubau eines großflächigen Nahversorgers mit Vollsortiment. Zum Bauvorhaben, zu welchem der Kreisverwaltung der Bauantrag vorliegt, hat der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler jetzt in seiner jüngsten Sitzung das Einvernehmen erteilt.

Wie sehen die Planungen aus?
Hier soll ein Gebäude mit rund 1.700 Quadratmetern Verkaufsfläche im ersten Obergeschoss entstehen. Angegliedert werden dort eine Bäckerei und ein Café sowie eine Lotto- und Postannahmestelle. Das Erdgeschoss wird als offenes Parkdeck mit insgesamt 76 Stellplätzen errichtet, davon sollen vier auf E-Auto-Parkflächen entfallen und drei auf barrierefreie Stellplätze. Zudem sind hier insgesamt 25 Fahrradstellplätze und ein Stellplatz für ein Lastenrad vorgesehen. Im zweiten Obergeschoss sollen die dem Einzelhandel dienenden Büroflächen gebaut werden.

Wie ist die planungsrechtliche Zulässigkeit?
Da sich das geplante Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes befindet, gilt hier das sogenannte Einfügungsgebot (nach §34 BauGB). Das heißt, dass sich der Bau in die nähere Umgebung einfügen muss, um genehmigungsfähig zu sein. Zu berücksichtigen ist dabei die bestehende Nutzungs- und Bebauungstruktur, somit auch die Gebäudehöhe und die Anzahl der Geschosse. Das Planungskonzept erfüllt auch die Vorgaben der städtischen Satzung zur Begrünung baulicher Anlagen – kurz: Grünsatzung. So werden sämtliche Flachdächer – insgesamt eine Fläche von rund 2.290 Quadratmeter – extensiv begrünt. Außerdem sollen auf dem dann fertigen Gründach des Ersten Obergeschosses Photovoltaik-Module installiert werden. Diese PV-Fläche beträgt rund 1.230 Quadratmeter.

Welche öffentliche Bedeutung hat das Vorhaben?
Das erarbeitete Konzept trägt dazu bei, den Nahversorgungsstandort in der Weinbergstraße zu sichern. Schließlich erfüllt dieser Einzelhandelsbetrieb als Vollsortimenter eine wichtige Versorgungsfunktion für die Menschen, die in den umliegenden Wohngebieten zuhause sind. Dazu heißt es in der städtischen Sitzungsvorlage: „Derartige Solitärstandorte sind in den Wohnsiedlungsbereichen unmittelbar zugeordnet und in der Regel für deren Wohnbevölkerung fußläufig erreichbar.“ Das bedeutet: Bewohner und Bewohnerinnen der nahegelegenen Straßen können hier im Rahmen ihrer Grundversorgung ihre Einkäufe erledigen – und müssen ob der geringen Entfernung nicht unbedingt das Auto nutzen. Ähnlich dürften dies auch die Bürgerinnen und Bürger sehen, quittierten diese den einstimmigen Beschluss des Bau- und Planungsausschusses zur Erteilung des Einvernehmens mit großem Applaus.