Nach und nach kehrt verstärkt weiteres Leben in die Stadt zurück. So öffnen immer mehr Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe nach mühevoller Aufbauarbeit wieder. Zudem können auch wieder Gäste begrüßt werden, die das Ahrtal erleben möchten.
Die Stadtverwaltung appelliert daher, die notwendige Rücksicht walten zu lassen. Das gilt insbesondere für FahrzeugführerInnen, die derzeit noch in Fußgängerbereiche fahren und dort parken. Bisher erfolgte hier eine gewisse Tolerierung, soweit es den Anschein machte, dass die Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau genutzt wurden. Dies kann so in den Fußgängerzonen nicht mehr fortgesetzt werden. Ab sofort werden dort verstärkt ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Anwendung kommen müssen.
Dies gilt selbstverständlich nicht für zum Beispiel EigentümerInnen und Handwerksbetriebe, die während der Lieferzeiten Material an Häuser in den Fußgängerzonen transportieren müssen oder ansonsten eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben. Auch von diesen ist jedoch zu beachten, dass ein längeres Abstellen der Fahrzeuge dort verbotswidrig ist.