Öffentliche Sitzung des Stadtrates
Am Montag, dem 08.05.2023, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:
1. | Einwohnerfragestunde |
2. | "Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
3. | "Teilbebauungsplan 2 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
4. | "Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
5. | "Teilbebauungsplan 4 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
6. | Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Pius; Vorstellung und Freigabe der Entwurfsplanung |
7. | Nachwahlen für städtische Gremien |
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 27.04.2023
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister