Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert, dass in Kürze die jährlichen Abrechnungen über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung versandt werden. Abgerechnet werden die Wasserzählergrundgebühr, die bezogene Wassermenge, Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser für das Jahr 2022. Ferner erfolgt die Anforderung der Vorausleistungen für das Jahr 2023. Diese Vorausleistungen werden grundsätzlich vierteljährlich zur Mitte eines Quartals zur Zahlung fällig.
Es wird um Verständnis gebeten, wenn in den ersten Tagen nach dem Versand der Abrechnungen die Telefonleitungen häufig belegt und die zuständigen Ansprechpartner nicht sofort erreichbar sind. Es wird empfohlen, etwaige Änderungen, beispielsweise zu Adressen, Namen oder Wechsel des Grundeigentums, schriftlich mitzuteilen.
Für Fragen zu den Abrechnungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des städtischen Wasserwerkes und Abwasserwerkes unter den Telefonnummern (0 26 41) 87-177 oder (0 26 41) 87-142 gerne zur Verfügung. Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung ist die Stadtkasse unter den Telefonnummern (0 26 41) 87-182 oder (0 26 41) 87-238 zu erreichen.
Vorteilhaft ist die Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Dies erspart nicht nur Zeit und Wege, sondern bei verspäteter Zahlung auch unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Das SEPA-Lastschriftmandat, das jederzeit wiederrufen werden kann, muss der Stadtverwaltung – Stadtkasse – schriftlich und unterschrieben mitgeteilt werden. Das Formular zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren kann unter den Telefonnummern (0 26 41) 87-182 oder (0 26 41) 87-238 angefordert werden bzw. steht auch im Stadtportal unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de (Stadtverwaltung, Bürgerservice, Formulare) zur Verfügung.