Der Stadtrat hat am 01.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 beschlossen. Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis 23.06.2023 zu folgenden Zeiten bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Bürgerbüro, zu jedermanns Einsicht aus:
Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr,
Dienstag: 7:30 – 16:00 Uhr,
Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommenen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 12.06.2023
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung
Peter Diewald
Erster Beigeordneter