Kein Grund- und Drainagewasser in öffentliche Kanalisation einleiten

Ein wesentlicher Aspekt des städtischen Wiederaufbaus sind Reparaturen und Erneuerungen an den Anlagen der Infrastruktur. Diese sind meist „unsichtbar“, da sie unter Straßen, Wegen und Plätzen in der Erde verlegt sind.

Die vom Abwasserwerk beauftragten Kanalreinigungsarbeiten und die Inspektion des überfluteten städtischen Kanalnetzes konnten inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden. Die ingenieurmäßige Auswertung der erzeugten Befahrungsdaten wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen, um das Ausmaß der flutbedingten Zerstörungen am öffentlichen Kanalsystem bestimmen zu können. Bei der Inspektion zeigte sich, dass GrundstückseigentümerInnen noch immer Grund- und Drainagewasser in die städtische Kanalisation einleiten und abpumpen. Das Abwasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler weist daher erneut darauf hin, dass diese Einleitung nicht zulässig ist. Bei der Dimensionierung der Kanäle wurden Abflussmengen definiert. Demnach ist der für die Ableitung von Schmutzwasser im städtischen Trennsystem verlegte Kanal kleiner als der erdverlegte Kanal für die Ableitung von Niederschlägen. Durch die zusätzliche Einleitung von Grund- bzw. Drainagewasser in die Schmutz- bzw. Niederschlagwasserkanalisation ist ein Rückstau unvermeidlich. Können Abwässer nicht mehr ungehindert abfließen, folgt daraus ein Rückstau in privaten Hausanschlüssen bis zur Rückstauebene, bis zu der sich jeder Grundstückseigentümer mit seinem Eigenheim gegen stauendes Abwasser privat absichern muss. Diese Ebene stellt grundsätzlich die Straßenoberkante dar.

Das Abwasserwerk ist weiterhin gerne Ansprechpartner für geregelte Abwasserentsorgung im öffentlichen Kanalsystem. Bei Fragen zur Einleitung der anfallenden Abwässer auf privaten Grundstücken in Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler steht der technische Bereich des Abwasserwerks gerne in einem persönlichen Gespräch oder vorzugsweise per E-Mail an abwasser(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de zur Verfügung.