Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler hat vor kurzem die neuen Bescheide zu Grundbesitzabgaben 2023 und Folgejahre verschickt. Hierbei ist aufgefallen, dass bei vielen Bürger/innen die Erwartung vorhanden ist, dass die Neubescheidungen aus der Grundsteuerreform bereits in diesem Jahre greifen. Dies ist aber erst 2025 der Fall, insofern sind auch eventuelle Widersprüche in dieser Hinsicht leider nicht zielführend.
Die derzeitige Steuererhöhung entstammt hingegen einer Anpassung auf die Nivellierungssätze des Landes Rheinland-Pfalz, welche im Rahmen der Reform des Kommunalen Finanzausgleiches zum 01.01.2023 vom Landtag angepasst wurden.
Die Stadt ist ihrerseits angehalten, die Hebesätze an die Nivellierungssätze des Landes anzupassen um auch für die Zukunft weiterhin Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie Zuweisungen und Förderungen für Investitionen erhalten zu können.
Weiterhin möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass Anträge auf Grundsteuererlass aufgrund von Flutbetroffenheit vom Stadtrat nur für das 2. Halbjahr 2021 beschlossen worden sind, um für den ersten Zeitraum nach der Flut schnelle Abhilfe für die Betroffenen zu schaffen.
Bei darüber hinaus andauernder Nichtbewohnbarkeit/-nutzbarkeit muss nun hingegen der übliche Weg gewählt werden, nämlich einen Antrag beim hiesigen Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler auf Neubewertung/Herabsetzung des Einheitswertes zu stellen.
Sollten Fragen Ihrerseits bestehen, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramtes unter Tel. 02641/87-186 gerne zu Verfügung.