Gründachkataster in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Die Begrünung von Dachflächen stellt eine effektive Maßnahme zur Verbesserung des Stadtklimas dar. Die Satzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Begrünung baulicher Anlagen vom 8. Februar 2022 bekräftigt die Bemühungen zur Errichtung zusätzlicher Grünflächen im Stadtgebiet. Vor allem die Schaffung weiterer Retentionsflächen wird vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe im Jahr 2021 eine der zentralen Aufgaben der städtischen Klimaanpassung in den kommenden Jahren darstellen. Zudem dienen begrünte Dachflächen Vögeln, Bienen und anderen Insekten als Lebensraum und Nahrungsquelle und leisten somit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der innerstädtischen Artenvielfalt. Gleichzeitig profitieren Bürgerinnen und Bürger durch die Wärmedämmung, welche im Winter die Heizkosten senken und gleichzeitig im Sommer die Hitzebelastung reduzieren kann.

Im Rahmen der Maßnahme „Stadtgrün“ innerhalb des vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz geförderten Modellvorhabens „Innenstadt-Impulse“ wurde die Erstellung eines Gründachkatasters durch die Firma tetraeder.solar in Auftrag gegeben. Über die Suchfunktion ist ein erster Überblick zur Eignung der eigenen Dachflächen für Begrünungsmaßnahmen verfügbar. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse des Gründachpotentialkatasters lediglich als Orientierung dienen können und im Laufe der weiteren Planungen durch eine Fachfirma zu prüfen sind, vor allem im Hinblick auf die statischen Voraussetzungen der Gebäude. Das Gründachpotentialkataster der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist ab sofort über das Stadtportal (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de) oder unter www.solare-stadt.de/bnaw erreichbar.

Förderungsmöglichkeiten noch bis zum 15. Dezember 2023

Gleichzeitig macht die Stadtverwaltung auf das Förderprogramm der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen aufmerksam. Seit dem 12. Juni kann für die Anlage von Dach- oder Fassadenbegrünungen an Wohngebäuden ein Zuschuss beantragt werden. Die Fördersumme beträgt bis zu 50 Prozent der Investitionskosten; maximal werden 2000 Euro pro Grundstück gewährt. Weitere Infos finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter kreis-ahrweiler.de.