Der Winter 2023/2024 steht unmittelbar bevor. Die Stadtverwaltung hat ihre Streusalzlager auf Grundlage der Erfahrungen aus den letzten drei Wintern aufgefüllt und Reserven bei Streusalzlieferanten gesichert. Für die Mitarbeitenden des städtischen Betriebshofes sowie der zur Unterstützung beauftragten Fremdfirma werden in Kürze zusätzliche Rufbereitschafts- und Einsatzzeiten ausgegeben. Zurzeit werden täglich die Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes ausgewertet und im Zweifelsfall – auch nachts – Kontrollfahrten durchgeführt, um bei Schneefall oder Glätte gerüstet zu sein.
Die winterliche Jahreszeit stellt aber auch Anforderungen an Verkehrsteilnehmende und Straßenanlieger. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen einen unfallfreien Winter zu ermöglichen, erinnert die Stadtverwaltung die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an die den Straßenanliegern obliegende Straßenreinigungspflicht. Hierzu zählen insbesondere die Pflichten zur Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Fahrbahnen und Gehwegen zwischen 7 und 20 Uhr. Nach der Grundsatzung Straßenreinigung hat der Straßenanlieger in den Wintermonaten die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze sowie im Besonderen Gefahrenstellen im eigenen Bereich bis zur Mitte der Fahrbahn zu streuen und von Schnee und Eis zu befreien. Wo kein Gehweg vorhanden ist (z.B. Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche), ist ein Streifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg von den Anliegern freizuhalten.
In den Fällen, in denen die Reinigungspflicht an die Stadt gegen Gebühr übertragen wurde, entfällt für den Anlieger die Pflicht, die Fahrbahn zu streuen bzw. zu räumen. Alle anderen Pflichten gemäß der Grundsatzung Straßenreinigung, z.B. die Räumung und das Streuen des Gehweges, bleiben jedoch in seinem Aufgabenbereich. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt die Anlieger, keinen Schnee von Privatgrundstücken auf bereits geräumte Straßen und Wege zu räumen.
Die genauen Pflichten der Anliegerinnen und Anlieger sind der Grundsatzung Straßenreinigung zu entnehmen, die im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter der Rubrik ‚Rathaus & Bürgerservice, Ortsrechtsammlung‘ oder im Rathaus eingesehen werden kann.
Reinigungspflichtige, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden kann. Ferner kann in Einzelfällen der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung unter Androhung der Ersatzvornahme mit Fristsetzung erforderlich sein. Sofern der Reinigungspflicht in der gesetzten Frist nicht nachgekommen wird, erfolgt die Durchführung auf Kosten des Reinigungspflichtigen.
In der Vergangenheit musste leider immer wieder festgestellt werden, dass viele Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß im öffentlichen Verkehrsraum, besonders in Kreuzungsbereichen, abgestellt wurden. Hierdurch wurde den Räum- und Streufahrzeugen vielerorts die Durchfahrt erheblich erschwert oder unmöglich gemacht. Die Stadtverwaltung bittet daher eindringlich Fahrzeuge so abzustellen, dass ein reibungsloser Räum- und Streudienst möglich ist.
Fragen rund um den Winterdienst aber auch zu den bestehenden Räum- und Streupflichten beantwortet der Betriebshof unter Tel. 02641 / 87-188 oder 02641 / 87-264.
Kostenloser Winterstreugutservice der Stadt an verschiedenen Lagerplätzen
Als kostenloser Winterstreugutservice bietet die Stadtverwaltung den Bürgern an verschiedenen Lagerplätzen Streugut in Form von Lavasplitt an. Das Streugut ist an folgenden Standorten zu finden, die durch Schilder entsprechend gekennzeichnet sind:
Stadtteil Ahrweiler:
Streugutkisten: Alte Ziegelei, zwei Kisten (altes Wasserwerk und oberer Wendehammer), Am Silberberg (Zufahrt Hotel "Hohenzollern"), Am Silberberg 8, Am Silberberg (Sitzecke - Gabelung Richtung Hohenzollern / Dokumentationsstätte), Blandine-Merten-Straße (Klostermauer) unten u. oben, Elligstraße 15 und 28, Franziskusstraße, Georg-Habighorst-Straße (Wendeplatz), Georg-Habighorst-Straße / Ecke Ramersbacher Straße, Stummerichsweg 5 und 7, Bergfriedhof, Alte Linie – Ahornweg, Alte Linie – Ilexweg
Lose Schüttung: Godenelternweg
Stadtteil Bachem
Streugutkisten: Himmelsburger Straße 40 und 145, Himmelsburger Straße / Ecke Talweg, Neuenahrer Straße 11 (Parkplatz "Alte Schule"), Pfarrweg
Lose Schüttung: Ecke Karlsholweg (ehem. Spielplatz), Parkplatz St. Pius-Straße
Stadtteil Bad Neuenahr
Streugutkisten: Am Glöcknersberg / Ecke Willibrordusstraße 12, Am Johannisberg 92, Am Johannisberg / Ecke Finkenweg, Bergstraße 41, Burgweg 14, Dorotheenweg 8, Ecke Hardtstraße / Dahlienweg, Firststraße 8, Im Dellmich 10 und 39, Im Schwertstal 30, Meisenweg, Waldstraße, Willibrordusstraße (Friedhof Bad Neuenahr),Willibrordusstraße (Stadtbibliothek)
Stadtteil Ehlingen
Lose Schüttung: Im Auelsgarten (auf Höhe Alte Schule)
Stadtteil Gimmigen
Streugutkisten: Am Petersberg (Wendeplatz), Bonner Straße / Ecke An der Burgpforte, Burgstraße 83 und 91, Im Seifelsgraben / Ecke An der Burgpforte, Kapellenstraße 16 und 43
Lose Schüttung: Kapellenstraße Parkplatz am Bürgerhaus
Stadtteil Heimersheim
Streugutkisten: Auf der Häckelsgass 2, Bachstraße 61, Blenzer Weg 20, Heldenstraße 10, Im Idienbachtal 100, Josef-Schäfer-Weg, Wiesenweg (Fußgängerüberführung zum Bhf.)
Lose Schüttung: Parkplatz Wiesenweg, Parkplatz Bülland
Stadtteil Heppingen
Streugutkisten: Friedhofsweg, Landskroner Straße (Bürgerhaus), Schulstraße (Bushaltestelle)
Lose Schüttung: Martinusstraße (Parkplatz)
Stadtteil Kirchdaun
Streugutkisten: Am Königsgraben 12, Brunnenstraße / Ecke Am Springborn, Eingang Kirche (Treppe), Scheidskopfstraße 1, Am Weißen Berg, Am Kirchberg
Stadtteil Lohrsdorf
Streugutkisten: Ritterstraße 17, Köhlerhofweg/ Ecke Kleiner Weg
Stadtteil Marienthal
Streugutkisten: Klosterstraße 10
Stadtteil Ramersbach
Streugutkisten: Ahrtalstraße 3, Mayener Straße (Bushaltestelle), Tannenweg Ecke Kiefernweg
Lose Schüttung: Auf der Höhe (Kindergarten), Florianstraße (Spielplatz)
Stadtteil Walporzheim:
Streugutkisten: Im Teufenbach 25, Im Teufenbach / Ecke Wirtschaftsweg, Prümer Straße