Für den Neubau der Grundschule Bad Neuenahr hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung eine wegweisende Entscheidung getroffen. Der Entwurf des Architekturbüros Behnisch Architekten aus Weimar wurde für gut befunden eine Fortführung des Projekts beschlossen.
Bereits im März 2023 fällten die städtischen Gremien die Entscheidung, die Grundschule Bad Neuenahr als fünfzügigen Neubau - beauftragt durch die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft (AuEG) - zu realisieren. Ein pädagogisches Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Schule erstellt. Auf Grundlage der vorliegenden Daten und Voraussetzungen lobte die AuEG einen Realisierungswettbewerb aus.
Von 226 Bewerbern nahmen 19 mit einem Entwurf einschließlich Freianlagenplanung am Wettbewerb teil. Am 18. und 19. Juni fanden Jurytermine statt, aus denen sich als einstimmiger Wettbewerbssieger das Architekturbüro Behnisch Architekten aus Weimar herauskristallisierte. Auch alle Sachverständigen ohne Stimmrecht, darunter die Schule und die Elternvertretung, sprachen sich für diesen Entwurf aus.
Der ausgewählte Entwurf sieht zwei miteinander verbundene, dreigeschossige Baukörper im Süden des Grundstücks der Schule vor. Der Schulhof soll dabei das gesamte Gebäude umfließen und Innen- und Außenbereich verbinden. Bei sinnvoll durchdachter Belichtung und Raumwahrnehmung sollen Verwaltung und Küche jeweils im Westen und Süden platziert werden, was eine optimale Ausrichtung der Mensa zum nördlichen Schulhof ermöglicht. Vorgeschlagen wird zudem eine Kombination aus Mauerwerk im Erdgeschoss und Holzskelettbauweise in den Obergeschossen. Der Entwurf ermöglicht zudem eine grundsätzlich abschnittsweise Umsetzung, sodass im günstigsten Fall keine Interimsgebäude erforderlich werden. Perspektivisch ist das Ziel, den Neubau möglichst ohne Unterbrechung des laufenden Schulbetriebs umzusetzen, wobei es die genaue Baulogistik noch im Rahmen der weiteren Planungen festzulegen gilt.
Der Stadtrat ermächtigte in seiner Sitzung am Montag, 26. August, die AuEG einstimmig mit dem Abschluss eines Architektenvertrages unter Zugrundelegung des Siegerentwurfs aus dem Wettbewerb. Die AuEG wird zudem mit der Weiterführung des Projektes beauftragt.
Auf Basis des Architektenvertrags wird nun die Vorentwurfsplanung zeitnah abgeschlossen und die weiteren Leistungsphasen mit Ausschreibungen für Fachplanungen können beginnen. Im nächsten Schritt wird dem Stadtrat eine Entwurfsplanung zur Freigabe vorgelegt und der Bauantrag eingereicht. Der Baustart soll im Anschluss frühestmöglich, voraussichtlich im Jahr 2026, erfolgen.